Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit:
Diese Geschäftsbedingungen sollen dazu dienen, die Beziehungen zu unseren Kunden möglichst klar und reibungslos zu gestalten. Davon abweichende Bestimmungen im Angebot oder beim Auftrag haben Vorrang.
Diese Bedingungen haben den Vorrang vor eventuellen Geschäftsbedingungen unserer Kunden.
2. Angebot:
Die Preise unserer Angebote gelten bis 2 Monate ab Angebotsdatum. Die Preise gelten nur bei gleichzeitiger Bestellung der gesamten angebotenen Menge.
3. Lieferkonditionen, Versand:
Wenn wir montieren, verstehen sich die Preise frei Haus, sonst franko Haus auf normaler Frachtbasis. Ausgenommen sind Reparaturen, Rollladenkästen und nicht zusammenklappbare Korbmarkisen; diese liefern wir unfrei ab Werk. Wird vom Käufer eine andere Versandart gewünscht, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
4. Rücktritt von der Bestellung:
Dem Auftraggeber steht nach dem Zustandekommen des Vertrages und der Ausfolgung der bezughabenden Urkunde ein Rücktrittsrecht von der Dauer einer Woche zu. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Bei Aufträgen, die in unseren Geschäftsräumen oder bei einer Ausstellungsmesse abgeschlossen wurden, gilt das Rücktrittsrecht nicht.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so steht ihm kein Rücktrittsrecht zu.
Tritt der Auftraggeber erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, so hat er folgende Gebühren, jeweils von der Auftragssumme gerechnet, binnen 14 Tagen porto- und spesenfrei zu bezahlen:
Wenn die von ihm bestellten Produkte noch nicht gefertigt sind: 30%. Wenn die Produkte bereits gefertigt sind: 80% vom Wert des Produktes, 30% von der Montagesumme.
5. Lieferfristen:
Ein von uns genannter Liefertermin gilt nur dann als Fixtermin, wenn er ausdrücklich und schriftlich als solcher bezeichnet wird.
Die Lieferfristen gelten ab dem Tag des Bestellungseinganges. Wenn wir an Ort und Stelle die Maße nehmen müssen, gelten die Lieferfristen ab dem Tag der Maßabnahme.
Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so muss der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen.
6. Ausführung, Farbtöne:
Farbabweichungen, kleine Oberflächenschäden und sonstige Abweichungen – soweit sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind – gelten nicht als Mangel. Das gilt insbesondere für Abweichungen, die in der Broschüre „Grenzen der Web- und Konfektionstechnik” des Bundesverbandes Kunststoff- und Schwergewebekonfektion e.V. beschrieben sind. Bei Markisen können aus fertigungstechnischen Gründen zwischen einzelnen Stoffbahnen geringfügige Farbabweichungen auftreten.
7. Rücknahme von Waren:
Alle unsere Erzeugnisse und Teile, die auf Maß gefertigt wurden, können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.
8. Montage, Service:
Sämtliche elektrischen Anschlüsse und Verkabelungen sind vom Kunden bauseits nach unseren Plänen auszuführen oder ausführen zu lassen.
Wenn die Montage unserer Produkte an der Fassade nur von außen möglich ist: Ab einer Höhe von 4 m Fensteroberkante sind Gerüste oder Steiger vom Kunden kostenlos bereitzustellen.
Wenn bei einem Neuauftrag das Gerüst oder der Steiger vereinbarungsgemäß vom Kunden bereitzustellen war, so sind auch zur Behebung von Mängeln, sowohl im Rahmen der Gewährleistung wie auch im Rahmen des Schadenersatzes, allfällige Gerüst- oder Steigerkosten vom Kunden zu tragen.
Wenn der Kunde trotz Verständigung oder Terminvereinbarung nicht anwesend ist, sind wir berechtigt, den jeweils geltenden Pauschalsatz für die Wegzeit zu verrechnen.
9. Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei unbeweglichen Sachen, die wir montieren, 3 Jahre; bei beweglichen Sachen, die wir lediglich liefern, 6 Monate.
Alle über die Behebung des Mangels hinausgehenden Ansprüche auf Schadenersatz, Zeitvergütung usw. sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
10. Produkthaftung:
Wir haften nicht für Sachschäden und Sachfolgeschäden, die ein Unternehmer aufgrund eines fehlerhaften Produktes erleidet. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und von uns montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Sonnenschutztechnik Ing. Wagner GmbH. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Waren von uns montiert wurden. Der Kunde gibt hiemit sein Einverständnis zur Abmontage.
12. Zahlung:
Da unsere Produkte Maßanfertigungen sind, erwarten wir bei unbekannten Kunden eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung. Der Rest ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzug.
13. Zahlungsverzug, Kostenersatz:
Bei Zahlungsverzug sind ab dem Fälligkeitstag 1% Verzugszinsen pro angefangenem Monat zu bezahlen. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle eines Zahlungsverzuges dem Verkäufer die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie Mahn- und Inkassospesen, auch die eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros, zu ersetzen.